Gemeinderat stimmt Änderung des Flächennutzungsplans zu
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans stellt die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau die Weichen für die weitere Entwicklung ihrer Ortsgemeinden und setzt zugleich einen Schwerpunkt auf den Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Verbandsgemeinderat hatte die entsprechende Änderung bereits in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 beschlossen. Der Flächennutzungsplan legt gemäß § 5 Baugesetzbuch die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung in den Grundzügen fest. Für die endgültige Wirksamkeit ist nach den Vorgaben der Gemeindeordnung die Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planänderung betrifft die Ortsgemeinde Winden. Hier wird die planungsrechtliche Grundlage für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen. Die Initiative hierzu ging von der Ortsgemeinde selbst aus, die damit aktiv zur Energiewende vor Ort beiträgt. Der entsprechende Bebauungsplan ist bereits seit März 2025 rechtskräftig, sodass nun auch die übergeordnete Planung angepasst wird.
Da die Änderungen auch das Gebiet der Ortsgemeinde Winden betreffen, war eine Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich. Ohne Aussprache stimmte der Ortsgemeinderat der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Nassau einstimmig zu. Das Votum fiel mit 10 Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung eindeutig aus.
Mit dieser klaren Entscheidung unterstützt die Ortsgemeinde Winden die übergeordnete Planung der Verbandsgemeinde und bekennt sich zugleich zu einer nachhaltigen Flächennutzung sowie zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort.




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