Rückschnitte auf Grundstücken erforderlich
Aus gegebenem Anlass wird hiermit auf die Einhaltung und Beachtung der Vorgaben gemäß den rechtskräftigen Bebauungsplänen hingewiesen.
Diese betrifft insbesondere die Situation zu den Einfriedungen, den erforderlichen Sichtfenstern, die festgesetzten Anpflanzungen, usw..
Informationen zu den Bebauungsplänen finden Sie unter:
https://www.vgben.de/gemeinden/winden/Bebauungspläne
Erforderliche Rückschnitte sind bis zum 01.03.2026 zu tätigen.
Grundlage ist § 39 Abs. 5, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Des Weiteren verweisen wir auch auf das Nachbarrecht. Dieses finden Sie unter:
https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/Broschueren/Nachbarrecht.pdf
Diese Veröffentlichung erfolgt im Namen der Ortsgemeinde Winden
Bad Ems, den 18.11.2025 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau
Uwe Bruchhäuser
Bürgermeister






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