Gericht: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hält die gesetzliche Grundlage für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese Vorschriften verfassungsgemäß sind. Geklagt hatten Beitragszahler in der Ortsgemeinde Staudernheim (Kreis Bad Kreuznach). Doch dürfte das Koblenzer Urteil Auswirkungen auf viele Kommunen im Land haben, in denen die wiederkehrenden Beiträge noch nicht rechtskräftig sind. Im Nassauer Land hatte zuletzt die Ortsgemeinde Winden unter großem Bürgerprotest wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben, um damit das örtliche Straßennetz zu sanieren. Etliche Bürger haben dagegen Widerspruch eingelegt. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid kündigte an, nun müsse zunächst einmal geprüft werden, welche Auswirkungen das Koblenzer Urteil auf die Ortsgemeinde Winden hat. (mehr …)