{"id":7041,"date":"2016-02-03T10:02:49","date_gmt":"2016-02-03T08:02:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wir-in-winden.de\/?p=7041"},"modified":"2016-02-03T10:03:44","modified_gmt":"2016-02-03T08:03:44","slug":"abrechnung-von-strassenausbau-teilweise-neu-geregelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wir-in-winden.de\/?p=7041","title":{"rendered":"Abrechnung von Stra\u00dfenausbau teilweise neu geregelt"},"content":{"rendered":"<p>Der <strong>Ortsgemeinderat Winden<\/strong> hat in seiner j\u00fcngsten Sitzung die 2009 erlassene Beitragssatzung \u00fcber wiederkehrende Stra\u00dfenausbaubeit\u00e4ge ge\u00e4ndert und damit der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz angepasst. Der Beschluss fiel denkbar knapp aus: Vier Ratsmitglieder stimmten daf\u00fcr, drei waren dagegen, zwei enthielten sich der Stimme. Nach der nun ge\u00e4nderten Satzung m\u00fcssen die Investitionen in den Ausbau von Stra\u00dfen innerhalb eines F\u00fcnf-Jahres-Zeitraums &#8222;spitz&#8220; abgerechnet werden, das hei\u00dft nach den tats\u00e4chlich anfallenden Kosten. Bisher wurden sie auf f\u00fcnf gleiche Jahresraten verteilt. Der Gemeindeanteil darf k\u00fcnftig h\u00f6chstens noch 30 Prozent betragen; bisher galt eine Obergrenze von 33 Prozent. Auch damit folgte der Rat dem Urteil des OVG. <\/p>\n<p>Ratsmitglied <strong>Ralf Freudemann<\/strong> kritisierte die Kappung des Gemeindeanteils, wurde aber vom anwesenden Rechtsanwalt <strong>Karsten Schwenk<\/strong> dar\u00fcber belehrt, dass die Gemeinde sich an die Rechtsprechung des OVG halten m\u00fcsse. Kritik \u00fcbte auch Ratsmitglied <strong>Mathias Uhle<\/strong>, der eine genauere &#8211; zeichnerische &#8211; Bestimmung der sogenannten &#8222;bebauten Ortslage&#8220; w\u00fcnschte. Auch die beitragstechnische Bewertung von Wegen, Pl\u00e4tzen und Gr\u00fcnanlagen sei noch offen. Eine Zeichnung hielten Rechtsanwalt Schwenk, ebenso B\u00fcrgermeister <strong>Udo Rau<\/strong> und Bauamtsmitarbeiter <strong>Franz-Josef Minor<\/strong> nicht f\u00fcr notwendig, zumal die Parameter der Berechnung aus den Beitragsbescheiden an die Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer hervorgingen. Auch h\u00e4tten die Gerichte diesen Teil der Satzung nicht beanstandet. Ein von Uhle gestellter Antrag auf Verschiebung der Abstimmung wurde bei einem Stimmenpatt schlie\u00dflich abgelehnt.<br \/>\nEinstimmig bei zwei Enthaltungen gebilligt wurde auch die Neufassung einer sogenannten Verschonungsregelung f\u00fcr einzelne Abrechnungsgebiete. Diese orientiert sich laut Rechtsanwalt Schwenk k\u00fcnftig an den Kosten der endg\u00fcltigen Ersterschlie\u00dfung und wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. Im einzelnen wurde festgelegt, dass die Stra\u00dfe <strong>&#8222;Vor dem Wald&#8220; <\/strong>ab dem Jahr 2023, der <strong>G\u00f6tzentaler Weg<\/strong> ab 2020 und die Stra\u00dfe <strong>&#8222;Am alten Weg&#8220; <\/strong>(Erschlie\u00dfung Gehwege) ab 2019 zur Ermittlung der wiederkehrenden Beitr\u00e4ge zu ber\u00fccksichtigen sind.<br \/>\nDie Wochenendgebiete <strong>&#8222;Am Forst&#8220;<\/strong> und <strong>&#8222;Am Lohberg&#8220;<\/strong> werden hingegen auf ebenfalls einstimmigen Beschluss (zwei Enthaltungen) k\u00fcnftig wieder teilweise nach Einmalbeitr\u00e4gen zu Stra\u00dfenausbauinvestitionen veranlagt. Sie fallen damit aus der ge\u00e4nderten Satzung \u00fcber wiederkehrende Beitr\u00e4ge heraus. Auch mit diesem Beschluss trug der Rat dem OVG-Urteil Rechnung. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Ortsgemeinderat Winden hat in seiner j\u00fcngsten Sitzung die 2009 erlassene Beitragssatzung \u00fcber wiederkehrende Stra\u00dfenausbaubeit\u00e4ge ge\u00e4ndert und damit der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz angepasst. Der Beschluss fiel denkbar knapp aus: Vier Ratsmitglieder stimmten daf\u00fcr, drei waren dagegen, zwei enthielten sich der Stimme. 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