{"id":7007,"date":"2016-01-25T09:34:13","date_gmt":"2016-01-25T07:34:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wir-in-winden.de\/?p=7007"},"modified":"2016-01-25T09:36:36","modified_gmt":"2016-01-25T07:36:36","slug":"satzung-ueber-strassenausbaubeitraege-soll-geaendert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.wir-in-winden.de\/?p=7007","title":{"rendered":"Satzung \u00fcber Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge soll ge\u00e4ndert werden"},"content":{"rendered":"<p>Eine \u00c4nderung Satzung \u00fcber die wiederkehrenden Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge steht auf der Tagesordnung der n\u00e4chsten Sitzung des Gemeinderats am <strong>Donnerstag, 28. Januar, 19 Uhr,<\/strong> im <strong>Windener Pfarrheim<\/strong>. Die \u00c4nderung wird laut Information von <strong>Ortsb\u00fcrgermeister Gebhard Linscheid <\/strong>aus mehreren Gr\u00fcnden erforderlich. So\u00a0sei es notwendig, die Satzung auf den neuesten Stand der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zu bringen. Zudem m\u00fcssten die aus der Satzung herausgenommenen Gebiete ber\u00fccksichtigt werden. Investitionen sollen k\u00fcnftig auf der Grundlage der jeweils anfallenden H\u00f6he abgerechnet werden. Dies bedeutet laut Linscheid, dass die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge von Jahr zu Jahr schwanken werde. Auch sei die Ortsgemeinde laut OVG-Urteil gehalten, ihren Eigenanteil von derzeit 33 auf 30 Prozent zu verringern. Andererseits fielen keine Zinsverluste mehr an, weil die H\u00f6he der Sollzinsen derzeit zu vernachl\u00e4ssigen sei. F\u00fcr Fragen steht\u00a0am Donnerstag ein Rechtsanwalt zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Neu gefasst werden\u00a0soll auch\u00a0die\u00a0<strong>Verschonung von Abrechnungsgebieten<\/strong>. Ziel sei es, so Linscheid, die\u00a0Verschonungsregel gerechter zu gestalten als bisher. So soll sich der Zeitraum der Befreiung k\u00fcnftig\u00a0auf die Kosten der Erstherstellung beziehen.\u00a0F\u00fcr\u00a0Gebiete, in denen keine\u00a0wiederkehrenden Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge erhoben werden d\u00fcrfen,\u00a0muss\u00a0au\u00dferdem die Satzung \u00fcber die Erhebung von\u00a0Einmalbeitr\u00e4gen wieder eingef\u00fchrt werden. Davon betroffen sind\u00a0nach Linscheids Angaben\u00a0das <strong>Wohngebiet &#8222;Am Forst&#8220;<\/strong>, sowie das <strong>Wochenendgebiet \u201eAm Lohberg\u201c<\/strong>.<\/p>\n<p>Ein weiteres Thema der Sitzung ist die Beratung des<strong> Haushalts 2016<\/strong>, <!--more-->der im Entwurf bereits vorliegt und von Ortsb\u00fcrgermeister Linscheid noch einmal erl\u00e4utert werden soll. Gute\u00a0Nachricht: Das Zahlenwerk ist ausgeglichen; Verluste sollen 2016 nicht anfallen. Positive Zahlen weist der <strong>Forstswirtschaftsplan 2016<\/strong> aus, der ebenfalls zur Verabschiedung ansteht. Mit 55.000 Euro Gewinn rechnet die Ortsgemeinde im laufende Jahr. Laut Linscheid ist f\u00fcr April eine Waldbegehung mit der Revierf\u00f6rsterin geplant, an der alle Windener B\u00fcrger teilnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nachtr\u00e4glich abgesegnet werden soll der bereits im Oktober erfolgte Kauf eines\u00a0<strong>Salzstreuers<\/strong> f\u00fcr 2400 Euro. Das Ger\u00e4t war\u00a0bereits mehrfach im Einsatz. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht\u00a0eine erste\u00a0\u00c4nderung des <strong>Bebauungsplans &#8222;Am Lohberg&#8220;<\/strong>. Damit will die Ortsgemeinde dem\u00a0Wunsch vieler\u00a0dort lebender Hauseigent\u00fcmer\u00a0Rechnung tragen, ihre H\u00e4user so ausbauen zu k\u00f6nnen, \u00a0dass sie dauerhaft dort leben k\u00f6nnen. Bisher ist der &#8222;Lohnberg&#8220; ein Wochenendhausgebiet. K\u00fcnftig soll dort auch ein familien- und altersgerechtes Wohnen m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Thematisiert wird auch die <strong>Zufahrt zum Wochenendgebiet &#8222;Am\u00a0Forst&#8220;<\/strong>. Gepr\u00fcft werden muss, ob die bisher bestehende Zufahrt von der K 4 auch als richtige Zufahrt genutzt werden kann, so Ortschef Linscheid. Der Landesbetrieb Mobilit\u00e4t (LBM) Bad Ems hat dazu ihre Unterst\u00fctzung zugesagt. Nun soll \u00fcber die Vergabe eines Planungsauftrags an ein Ingenieurb\u00fcro beraten werden. Die unbefriedigende <strong>Parkplatzsituation am Kirchplatz\/Obertalstra\u00dfe<\/strong> soll entsch\u00e4rft werden. Dazu \u00fcberlegt die Ortsgemeinde, eine Parkzeitbegrenzung mit Parkscheibe einzuf\u00fchren oder Parkpl\u00e4tze zum Preis von 1500 Euro pro St\u00fcck an Anlieger zu verkaufen. Hintergrund ist, dass die Pl\u00e4tze von privaten und dienstlichen Fahrzeugen und Anh\u00e4ngern h\u00e4ufig dauerbelegt und daher f\u00fcr\u00a0Besucher nicht nutzbar sind.<\/p>\n<p>Eine Einbahnregelung schl\u00e4gt Ortsb\u00fcrgermeister Linscheid f\u00fcr den Bereich\u00a0<strong>G\u00f6tzentaler Weg\u2013Triftstra\u00dfe<\/strong> vor.\u00a0Die Strecke sollte nur noch\u00a0\u00fcber den G\u00f6tzentaler Weg befahren werden d\u00fcrfen, aber nicht mehr \u00fcber die Triftstra\u00dfe.\u00a0Begr\u00fcndung: Die Stra\u00dfe wird durch das hohe Verkehrsaufkommen kaputt gefahren. Zudem werden die Seitenparketten bei Begegnungsverkehr besch\u00e4digt.\u00a0Der Stra\u00dfenunterbau sei\u00a0f\u00fcr so viele Fahrzeuge nicht geeignet. Zudem sei die Stra\u00dfe\u00a0ein beliebter Spazierweg.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine \u00c4nderung Satzung \u00fcber die wiederkehrenden Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge steht auf der Tagesordnung der n\u00e4chsten Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 28. Januar, 19 Uhr, im Windener Pfarrheim. Die \u00c4nderung wird laut Information von Ortsb\u00fcrgermeister Gebhard Linscheid aus mehreren Gr\u00fcnden erforderlich. So\u00a0sei es notwendig, die Satzung auf den neuesten Stand der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zu bringen. 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