{"id":4626,"date":"2012-12-07T08:11:06","date_gmt":"2012-12-07T06:11:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wir-in-winden.de\/?p=4626"},"modified":"2012-12-07T08:13:19","modified_gmt":"2012-12-07T06:13:19","slug":"raum-und-streupflicht-im-winter","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.wir-in-winden.de\/?p=4626","title":{"rendered":"R\u00e4um- und Streupflicht im Winter &#8212; Fahrgasse freihalten"},"content":{"rendered":"<p>Die zu erwartenden winterlichen Verh\u00e4ltnisse durch Schnee und Glatteis gehen einher mit Beeintr\u00e4chtigungen, aber auch m\u00f6glichen Gefahren f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und den Fahrzeugverkehr. Um dies weitestgehend zu vermeiden, weist die <strong>Ordnungsverwaltung der Verbandsgemeinde Nassau<\/strong> auf die Einhaltung der R\u00e4um- und Streupflicht eindringlich hin und ebenso beim Parken zur Freihaltung einer ausreichenden Fahrgasse f\u00fcr die Winterdienstfahrzeuge.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nNach den Bestimmungen der Stra\u00dfenreinigungssatzungen ist in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Nassau der jeweilige Grundst\u00fccksanlieger zur Schneer\u00e4umung und f\u00fcr das Abstreuen bei Gl\u00e4tte verpflichtet. Eine Ausnahme besteht in der Stadt Nassau, da dort Stra\u00dfenreinigungsgeb\u00fchren erhoben werden. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen wird vom Bauhof der Stadt Nassau durchgef\u00fchrt, die Gehwege hingegen fallen wiederum in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Grundst\u00fccksanlieger.<\/p>\n<p>Die R\u00e4um- und Streupflicht gilt w\u00e4hrend der allgemeinen Verkehrszeit, dies ist in der Regel von 7 bis 20 Uhr. Auf den Fahrbahnen und Gehwegen ist Schnee unverz\u00fcglich, erforderlichenfalls mehrmals am Tage zu r\u00e4umen. Der wegger\u00e4umte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschr\u00e4nkt wird. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und besonders gef\u00e4hrliche Fahrbahnstellen, z.B. Steigungs- und Gef\u00e4llstrecken.<\/p>\n<p>Die Reinigungspflicht besteht grunds\u00e4tzlich bis zur Stra\u00dfenmitte. Bei Grundst\u00fccken an einseitig bebaubaren Stra\u00dfen erstreckt sich die Reinigungspflicht hingegen auf die ganze Stra\u00dfenbreite.<\/p>\n<p>Die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden um Beachtung und um eine geordnete Ausf\u00fchrung des verantwortlichen Winterdienstes gebeten. Unabh\u00e4ngig von m\u00f6glichen privaten Regressforderungen bei Unf\u00e4llen, wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Verpflichtung mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zu rechnen ist.<\/p>\n<p>Soweit Gemeinden und die Stra\u00dfenmeistereien freiwillig und zus\u00e4tzlich Winterdienst durchf\u00fchren, erstreckt sich dies nur auf verkehrswichtige und gef\u00e4hrliche Streckenabschnitte. Die Anlieger werden hierdurch von ihrer Winterdienstpflicht nicht befreit.<\/p>\n<p>Ein weiterer Appell ergeht an die Autofahrer, die ihre Fahrzeuge auf der Fahrbahn parken. So wurde in der Vergangenheit insbesondere in den Wohngebieten mit enger Fahrbahnbreite oder in engen Kurvenbereichen festgestellt, dass R\u00e4umfahrzeuge den Stra\u00dfenabschnitt nicht oder nur mit Problemen passieren konnten. Zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Winterdienstes, aber auch um Sachsch\u00e4den zu vermeiden, ergeht die Aufforderung, Fahrzeuge so abzustellen, dass eine ausreichende Fahrgasse von mindestens 3,5 Meter f\u00fcr R\u00e4umfahrzeuge frei bleibt.<\/p>\n<p>Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen; geeignetes Schuhwerk beugt St\u00fcrzen vor. Eine dem Stra\u00dfenzustand angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unf\u00e4llen und manchmal ist es besser, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen.<\/p>\n<p>Verbandsgemeindeverwaltung Nassau<br \/>\n\u00f6rtliche Ordnungsbeh\u00f6rde<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zu erwartenden winterlichen Verh\u00e4ltnisse durch Schnee und Glatteis gehen einher mit Beeintr\u00e4chtigungen, aber auch m\u00f6glichen Gefahren f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger und den Fahrzeugverkehr. 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